Allgemeine Geschäftsbedingungen - TopShot 2019

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (folgend AGB genannt) gelten für sämtliche Fotoaufträge, welche durch TopShot.photo ausgeführt werden. TopShot.photo ist Teil der im Handelsregister des Kantons Zug mit Register-Nummer CH-170.2.000.672-9 eingetragenen Kollektiv-Gesellschaft ICS Sidler & Sidler. Die in der Folge gewählte Bezeichnung TopShot bezieht sich immer auf vorliegende Firmennennung.
Als Fotoaufträge gelten sämtliche hergestellten Produkte, ungeachtet der technischen Form oder des verwendeten technischen Mediums (analog und digital hergestellte Fotografien oder Videoaufnahmen sowie die aus diesen Materialien erstellte Endprodukte, unabhängig vom jeweiligen Trägermedium).
Im Rahmen der Vermietung der eigenen Studios und Buchung der durch unsere Modelagentur vertretenen Models gelten die vorliegenden AGB im Nachgang zu den in den jeweiligen Verträgen aufgeführten Bestimmungen.

2. Eigentums- und Urheberrechte
Die Urheberrechte aller erstellten Fotoaufträge gemäss Ziff. 1 AGB bleiben nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes immer bei TopShot. Es ist dem Kunden untersagt, die erhaltenen Aufnahmen, Negative oder digitalen Daten zu reproduzieren und weiter zu verteilen. Insbesondere ist ohne schriftliche Zustimmung keine Verbreitung in sozialen Netzwerken oder anderen Teilen des Internets erlaubt.
Sofern TopShot die Nutzung an den Kunden überträgt, ist diese, sofern keine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nur für das einfache Nutzungsrecht gültig. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten muss speziell vereinbart werden. Eine Verletzung zieht eine Konventionalstrafe in mindestens der 10-fachen Höhe der ursprünglichen Auftragssumme mit sich. Bei einem TfP-Auftrag beträgt der Mindest-Streitwert CHF 5‘000.00. Dieses Urheberrecht gilt auch für sämtliche auf dieser Homepage publizierten Bilder von TopShot.

3. Kosten und Vergütungen
Sämtliche Kosten werden vor einem jeweiligen Shooting mittels schriftlicher Auftragsbestätigung festgelegt. Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Auftrages bleiben alle Nutzungsrechte und alle Originalaufnahmen Eigentum von TopShot. Die Zusage kann elektronisch per E-Mail, schriftlich per Post oder unterschriftlich am Shooting erfolgen. Grundsätzlich wird die Zustimmung als „erteilt“ betrachtet, wenn das Shooting begonnen hat.

4. Gestaltung der Aufnahmen, künstlerische Freiheiten
Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. TopShot kann die Änderungswünsche solange zurückstellen, solange die ursprünglichen Auftragskosten noch nicht beglichen worden sind.

5. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet TopShot und alle an der Erfüllung des Auftrages beteiligten Personen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Personen- und Sachschäden, für welche TopShot ein Verschulden gemäss Art. 41 OR trifft, besteht eine Haftpflicht-Versicherung mit einer Garantiesumme von CHF 5‘0000‘000.00. Weitere, diese Summe übersteigende Forderungen sind ausgeschlossen.

6. Aufbewahrung
TopShot verwahrt die Rohdaten der Aufnahmen während mindestens 12 Monaten nach Aufnahmedatum und ist in der Folge berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Rohmaterial des Auftrages  zu vernichten.
TopShot haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Aufnahmen nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
7. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an TopShot übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

8. Ausfall
Kann ein Auftrag aus Gründen, welche TopShot nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, bleiben die Vorkosten trotzdem geschuldet. Wenn der Anlass die Möglichkeit offenlässt, das Shooting nachzuholen, wird dies auf Basis der ersten Vertragsvereinbarung versucht zu kompensieren. Gründe für eine mögliche Nichtdurchführung eines Shootings können sein: höhere Gewalt, d.h. alle Arten von Naturereignissen, mit welchen nicht gerechnet oder gegen diese keine Gegenmassnahmen getroffen werden konnten; Nichtbegehbarkeit von Plätzen, Gebäuden, Räumlichkeiten oder geografischen Orten infolge Sperrung durch Behörden, Ämter, Besitzer etc.; Nichtbefahrbarkeit von öffentlichen Strassen infolge amtlicher Sperrungen, kurzfristige schwere Erkrankung oder Verunfallen des/der dem Auftrag zugewiesenen Fotografen. Als kurzfristig gelten 24 Stunden vor Anlass. TopShot versucht in einem solchen Fall, Ersatz zu stellen, kann aber keine Garantie hierfür übernehmen.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die TopShot nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so wird für diese Wartezeit ein zusätzliches Stundenhonorar oder bei Tageseinsätzen ein zusätzlicher Tagessatz je nach Dauer der Verspätung fällig. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann TopShot auch Schadensersatzansprüche geltend  machen. Ein Nichterscheinen bei einem vereinbarten Shooting löst trotzdem die volle Bezahlung der vereinbarten Kosten aus.

9. Datenschutz
Sämtliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von TopShot vertraulich behandelt und keinen Drittpersonen zugänglich gemacht. Dies gilt auch für erhaltene, vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit dem gesamten Shooting.

10. Digitale Daten
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung von Bildern auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TopShot. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

11. Fotooptimierung, Veränderung oder Korrektur
Die Bearbeitung von Bildern von TopShot und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von TopShot. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses zu kennzeichnen. TopShot bleibt in diesem Falle Miturheber des neuen Werkes und ist entsprechend zu nennen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bilder von TopShot digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von TopShot mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und TopShot als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, TopShot mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt TopShot von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Die Fotooptimierung durch TopShot hat zum Ziel, das Endresultat zu verbessern. TopShot garantiert, das ursprüngliche Bild nicht aus seinem Zusammenhang zu nehmen und auf sämtliche Arten der Bildbearbeitung zu verzichten, welche die abgebildeten Personen in Ihrer Würde diffamieren könnten.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

13. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von TopShot. Gerichtstand für allfällige Streitigkeiten ist Zug, Schweiz.
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